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Die zentralen Tätigkeitsfelder des
Bridgesportverbands Neckar - Oberrhein (BSV N-O) |
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GRUNDLAGEN |
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Der Sportbezirksverband
Neckar-Oberrhein e.V. - nachfolgend "Sportbezirk" genannt - ist ein
Verband von Bridge-Vereinen im Deutschen Bridgeverband e.V. Gemeinsam mit diesen
verfolgt er das Ziel, den Bridge-Sport auf gemeinnütziger Grundlage zu
pflegen und umfassend zu fördern. ... Der Sportbezirk verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke ... (vgl. § 2 Abs.1 und 6 der Satzung). |
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ZWECK |
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Vereinszweck des Sportbezirks
ist, die umfassende Koordination aller Maßnahmen zur Pflege
und Förderung des Bridge-Sports in seinem Zuständigkeitsbereich und hierbei die Aufgaben wahrzunehmen, die über die Aufgaben
seiner Mitgliedsvereine hinausgehen.
Dabei übt er seine bridge-sportlichen Aufgaben im Rahmen der
Aufgabenübertragungen durch die Satzungen der Landesverbände
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, denen er nachgegliedert ist, aus (vgl. § 2 Abs.4 der Satzung). |
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AUFGABEN -
allgemein |
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Der Sportbezirk bündelt und
vertritt die Interessen seiner Mitgliedsvereine einheitlich
und umfassend in den und durch die Landesverbände Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz, denen er nachgegliedert ist, sobald diese gegründet worden
sind. Er gibt hierbei die Stimmen
aller Mitgliedsvereine in deren Namen einheitlich ab. Die Einzelheiten regelt die jeweilige
Satzung des Landesverbands. ... Der Sportbezirk achtet auf dieser
Grundlage auf die Einhaltung der DBV-Satzung, anderer Rechtsvorschriften des
DBV sowie der Satzung der Landesverbände, denen er nachgegliedert ist (vgl. §
2 Abs.3 der Sazung). |
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AUFGABEN -
konkret |
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Der Sportbezirk ist in seinem
Bereich daher insbesondere zuständig für:
a) die Vertretung der
Interessen des Bridge-Sport, b) die Organisation
des Sportbetriebs in seinem Verbandsgebiet,
namentlich der Teamligen
(Regionalliga Neckar-Oberrhein sowie die Bezirks-/ Verbandsligen) und des DBV-Vereinspokal (unterhalb der
nationalen Ebene) jeweils entsprechend der geltenden Turnierordnung des
DBV, c) die Information seiner Mitgliedsvereine über bridge-sportliche
Aktivitäten und Ereignisse, d) die Wahrnehmung der Interessen seiner
Mitgliedsvereine in den Landesverbänden, denen er nachgegliedert ist, e) die Organisation des Unterrichts- und Turnierleiterwesens in
Abstimmung mit dem DBV, soweit von einem der Landesverbände, denen er
nachgegliedert ist, beauftragt (vgl.
§ 2 Abs.5 der Satzung). |
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Hinweis: |
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Nur bis zur Gründung von
Landesbridgeverbänden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist der BSV
N-O in seinem Verbandsgebiet umfassend regional zuständig. |
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