Die zentralen Tätigkeitsfelder des Bridgesportverbands Neckar - Oberrhein (BSV N-O)
         
   
  GRUNDLAGEN Der Sportbezirksverband Neckar-Oberrhein e.V. - nachfolgend "Sportbezirk" genannt - ist ein Verband von Bridge-Vereinen im Deutschen Bridgeverband e.V.  Gemeinsam mit diesen verfolgt er das Ziel, den Bridge-Sport auf gemeinnütziger Grundlage zu pflegen und umfassend zu fördern. ... Der Sportbezirk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke  ... (vgl. § 2 Abs.1 und 6 der Satzung).  
   
  ZWECK Vereinszweck des Sportbezirks ist, die umfassende Koordination aller Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Bridge-Sports in seinem Zuständigkeitsbereich und hierbei die Aufgaben wahrzunehmen, die über die Aufgaben seiner Mitgliedsvereine hinausgehen.  Dabei übt er seine bridge-sportlichen Aufgaben im Rahmen der Aufgabenübertragungen durch die Satzungen der Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, denen er nachgegliedert ist, aus  (vgl. § 2 Abs.4 der Satzung).  
   
  AUFGABEN  -  allgemein Der Sportbezirk bündelt und vertritt die Interessen seiner Mitgliedsvereine einheitlich und umfassend in den und durch die Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, denen er nachgegliedert ist, sobald diese gegründet worden sind.  Er gibt hierbei die Stimmen aller Mitgliedsvereine in deren Namen einheitlich ab.  Die Einzelheiten regelt die jeweilige Satzung des Landesverbands.  ...  Der Sportbezirk achtet auf dieser Grundlage auf die Einhaltung der DBV-Satzung, anderer Rechtsvorschriften des DBV sowie der Satzung der Landesverbände, denen er nachgegliedert ist (vgl. § 2 Abs.3 der Sazung).  
   
  AUFGABEN  -   konkret Der Sportbezirk ist in seinem Bereich daher insbesondere zuständig für:  a) die Vertretung der Interessen des Bridge-Sport,   b) die Organisation des Sportbetriebs in seinem Verbandsgebiet, namentlich der Teamligen (Regionalliga Neckar-Oberrhein sowie die Bezirks-/ Verbandsligen) und des DBV-Vereinspokal (unterhalb der nationalen Ebene) jeweils entsprechend der geltenden Turnierordnung des DBV,   c) die Information seiner Mitgliedsvereine über bridge-sportliche Aktivitäten und Ereignisse,  d) die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitgliedsvereine in den Landesverbänden, denen er nachgegliedert ist,  e) die Organisation des Unterrichts- und Turnierleiterwesens in Abstimmung mit dem DBV, soweit von einem der Landesverbände, denen er nachgegliedert ist, beauftragt  (vgl. § 2 Abs.5 der Satzung).  
         
  Hinweis:   Nur bis zur Gründung von Landesbridgeverbänden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist der BSV N-O in seinem Verbandsgebiet umfassend regional zuständig.